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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fair und Transparent

Version: 6. Januar 2026

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Leistungen und Lieferungen der bossard.services, Schulweg 18, 8913 Ottenbach, Schweiz (nachfolgend „Anbieter“).
 
1.2 Die AGB gelten ausschliesslich gegenüber Unternehmen, Behörden sowie juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts (B2B).
 
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich und schriftlich durch den Anbieter zugestimmt wurde.
 
1.4 Die AGB gelten für alle Leistungen des Anbieters, sofern sie nicht in einem Vertrag oder Rahmenvertrag ausdrücklich ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.
 

2 Vertragsschluss

2.1 Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschliesslich auf Grundlage einer schriftlichen Offerte.
 
2.2 Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde die Offerte des Anbieters schriftlich bestätigt. Die Bestätigung per E-Mail ist ausreichend.
 
2.3 Ergänzend oder alternativ können Einzelaufträge, Einzelbestellungen oder Rahmenverträge abgeschlossen werden. Auch in diesen Fällen gelten die vorliegenden AGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  
2.4 Rahmenverträge können die Geltung dieser AGB ganz oder teilweise
 ausschliessen. Ein solcher Ausschluss bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
 
2.5 Die jeweils gültige Fassung der AGB wird dem Kunden durch Verlinkung auf der Website des Anbieters sowie durch Beilage zur Offerte zugänglich gemacht.
 

3 Rangfolge der Vertragsbestandteile

3.1 Bei Widersprüchen zwischen den einzelnen Vertragsbestandteilen gilt folgende Rangfolge:
1. Einzelvertrag, Offerte, Rahmenvertrag
2. Service Level Agreements (SLA)
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 
3.2 Individuelle Vereinbarungen und Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
  

4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Leistungen des Anbieters werden nach Stundenansatz, pauschal oder im Rahmen von Abonnements erbracht. Die jeweils anwendbare Preisstruktur ergibt sich aus der Offerte, dem Vertrag oder dem Rahmenvertrag.
 
4.2 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
 
4.3 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
 
4.4 Abonnements sowie wiederkehrende Leistungen im Rahmen von Managed Services sind im Voraus zahlbar.
  

5 Zahlungsverzug

5.1 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, wird zunächst eine erste Mahnung ohne Mahngebühr versandt.
 
5.2 Nach unbenutztem Ablauf der zweiten Zahlungsfrist ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3.5 % pro Jahr zu erheben. Zusätzlich kann pro Mahnstufe eine Mahngebühr von mindestens CHF 35.– verrechnet werden.
 
5.3 Der Anbieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug ab der zweiten Mahnung laufende Leistungen, insbesondere Managed Services, ganz oder teilweise einzustellen, ohne dass dem Kunden daraus Schadenersatzansprüche entstehen.
 
5.4 Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Rechte bleibt vorbehalten.
 

6 Spesen und Drittleistungen

6.1 Reisezeiten, Spesen sowie notwendige Auslagen können dem Kunden separat in Rechnung gestellt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
 
6.2 Lizenzgebühren, Cloud-Kosten sowie Leistungen Dritter werden in der Offerte oder im Vertrag transparent ausgewiesen oder sind – sofern nicht anders vereinbart – im Betriebsaufwand des Anbieters enthalten.
 

7 Leistungserbringung

7.1 Der Anbieter erbringt seine Leistungen in hybrider Form, das heisst sowohl vor Ort beim Kunden als auch remote. Der Entscheid über den Ort der Leistungserbringung liegt beim Anbieter, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
 
7.2 Angaben zu Terminen und Zeitplänen gelten grundsätzlich als Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
 
7.3 Der Anbieter schuldet – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg.
 
7.4 Bei Managed Services werden Verfügbarkeiten, Reaktionszeiten und Leistungsparameter ausschliesslich in einem separat vereinbarten Service Level Agreement (SLA) geregelt. Ohne SLA bestehen keine garantierten Verfügbarkeiten.
 

8 Mitwirkungspflichten des Kunden

8.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle zur ordnungsgemässen Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungen rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zu erbringen.
 
8.2 Insbesondere stellt der Kunde dem Anbieter die notwendigen Zugänge zu Systemen, Infrastrukturen und Daten zur Verfügung, benennt kompetente Ansprechpartner, liefert erforderliche Informationen und Daten und hält vereinbarte Sicherheitsvorgaben ein.
 
8.3 Der Kunde wirkt aktiv und zielführend bei der Erreichung der in der Offerte oder im Vertrag definierten Ziele mit.
 
8.4 Verzögerungen, Mehraufwände oder Leistungseinschränkungen, die aufgrund unzureichender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zulasten des Anbieters und können zusätzlich verrechnet werden.
 

9 Einsatz von Subunternehmern

9.1 Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung jederzeit und ohne Einschränkung Subunternehmer oder Dritte beizuziehen.
 
9.2 Der Anbieter bleibt auch beim Einsatz von Subunternehmern gegenüber dem Kunden verantwortlich für die ordnungsgemässe Vertragserfüllung.

10 Haftung

10.1 Der Anbieter haftet ausschliesslich im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.
 
10.2 Eine Haftung des Anbieters ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den jeweiligen Auftragswert beschränkt.
 
10.3 Die Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, Folgeschäden sowie für Betriebsunterbrüche wird ausdrücklich ausgeschlossen.
 
10.4 Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Sicherheitsvorfälle, Datenverluste oder Systembeeinträchtigungen, soweit diese ausserhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs des Anbieters liegen.
 
10.5 Die Haftung für Hilfspersonen und beigezogene Subunternehmer wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
 

11 Gewährleistung

11.1 Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt. Eine Erfolgsgarantie wird ausdrücklich nicht geschuldet.
 
11.2 Bei nachweislich mangelhafter Leistung hat der Kunde ausschliesslich Anspruch auf Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.
 
11.3 Weitergehende Gewährleistungsrechte, insbesondere Minderung, Wandelung oder Schadenersatz, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
 

12 Vertragsdauer

12.1 Die Vertragsdauer richtet sich nach der jeweiligen Offerte, dem Einzelvertrag oder dem Rahmenvertrag.
 
12.2 Sofern keine ausdrückliche Vertragsdauer vereinbart wurde, gilt der Vertrag als unbefristet.
 

13 Kündigung

13.1 Unbefristete Verträge können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 90 Tagen auf das Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.
 
13.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren Vertragsverletzungen vor.
 
13.3 Der Anbieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden sowohl laufende Leistungen einzustellen als auch den Vertrag fristlos zu kündigen.
 

14 Folgen der Vertragsbeendigung

14.1 Mit Beendigung des Vertrags sind sämtliche offenen Forderungen des Anbieters sofort zur Zahlung fällig.
 
14.2 Der Anbieter löscht nach Vertragsende sämtliche Kundendaten, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder abweichenden Vereinbarungen bestehen.
 
14.3 Auf Wunsch des Kunden kann der Anbieter einen Exit-Support erbringen. Dieser erfolgt kostenpflichtig nach effektivem Aufwand zu den jeweils gültigen Ansätzen.
 
14.4 Ein Anspruch auf unentgeltliche Herausgabe, Migration oder Wiederherstellung von Daten besteht nicht.
 

15 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

15.1 Sämtliche im Rahmen eines Auftrags neu geschaffenen Arbeitsergebnisse gehen – vorbehaltlich Ziffer
 
15.4 – mit vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Kunden über.
 
15.2 Der Kunde erhält an den Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht exklusives Nutzungsrecht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
 
15.3 Vorbestehendes geistiges Eigentum, Know-how, Methoden, Konzepte, Vorlagen, Skripte, Frameworks sowie sonstige Arbeitshilfsmittel des Anbieters bleiben in jedem Fall dessen Eigentum, auch wenn sie im Rahmen der Leistungserbringung verwendet oder weiterentwickelt werden.
 
15.4 Bei Managed Services verbleiben sämtliche Rechte an Systemen, Konfigurationen, Automatisierungen, Plattformen und Betriebsleistungen beim Anbieter. Der Kunde erhält ausschliesslich ein Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags.
 

16 Einsatz von Drittsoftware und Open Source

16.1 Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Open-Source-Software sowie Software und Leistungen Dritter einzusetzen.
 
16.2 Für Drittsoftware gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Hersteller oder Rechteinhaber. Der Anbieter übernimmt keine weitergehenden Rechte als ihm selbst eingeräumt wurden.
 

17 Vertraulichkeit

17.1 Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis erlangten vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.
 
17.2 Als vertraulich gelten insbesondere technische, organisatorische, wirtschaftliche und sicherheitsrelevante Informationen, unabhängig davon, ob sie mündlich, schriftlich oder elektronisch übermittelt wurden.
 
17.3 Von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen sind Informationen, die:
a. allgemein bekannt sind oder ohne Vertragsverletzung bekannt werden,
b. rechtmässig von Dritten erlangt wurden, oder
c. aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
 

18 Datenschutz

18.1 Der Anbieter bearbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Einklang mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).
 
18.2 Sofern der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden bearbeitet, erfolgt dies auf Grundlage einer separaten Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung, sofern gesetzlich erforderlich.
 
18.3 Weitere Informationen zur Datenbearbeitung ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung des Anbieters.
 

19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

19.1 Auf sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
 
19.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Ottenbach, Kanton Zürich.
 

20 Schlussbestimmungen

20.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
 
20.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
 
20.3 Der Anbieter ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesen AGB im Rahmen einer Umstrukturierung, insbesondere bei einem Wechsel der Rechtsform von einer Einzelfirma zu einer GmbH, auf eine Rechtsnachfolgerin zu übertragen.

 

Unsere Adresse

bossard.services
Schulweg 18
CH-8913 Ottenbach

Kontakt

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Notfälle

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